KOSTEN

In Litauen gibt‘s eine obligatorische Gebührenordnung für Rechtsanwälte nicht. Es ist deswegen ganz wichtig den Anwalt nachzufragen, was er haben will.

                      Wir vereinbaren mit unsren Mandanten in meisten Fällen den stundenmäßigen Honorar von 100 bis 150 Euro. In anderen Fällen wird der sog. ,,feste” Honorar bevorzugt – z.B. in meisten strafrechtlichen Fällen.

                      Dazu kommt noch in Fällen der Gerichsprozessen die Gerichtsgebühr, die in meisten Fällen in Litauen 3% des Streiwertes beträgt.

                      Wichtig: unser Honorar ist nicht das Niedrigste und wir übernehmen nicht alle Fälle. Wenn wir Ihren Fall bereits übernommne haben, können Sie sicher sein, daß wir Ihren Fall als unsre Priorität betrachten und daran arbeiten werden, daß innerhalb der kürzesten Zeit die beste Lösung für Sie gefunden wäre.