FIRMENRECHT/INSOLVENZVERWALTUNG

Vereinbarungen und Vertragswerke im Handels- und Gesellschaftsrecht wirken sich auf das das gesamte Unternehmen aus. Und darüber hinaus sind sie häufig für die Außendarstellung von besonderer Bedeutung. Wir haben uns darauf spezialisiert, Unternehmen sowie Privatpersonen im Bereich des Gesellschaftsrechts zu beraten und zu vertreten. Zum Bereich des Gesellschaftsrechts zählen insbesondere Fragen der wirksamen Haftungsbeschränkung, Steueroptimierung, Kapitalbeschaffung sowie auch des Arbeitsrechts. Auch wenn es um Gesellschafter-Verhältnisse geht, steht Ihnen unsere Kanzlei mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus beraten wir Unternehmen als Krisenmanager, bei drohender Insolvenz sowie im Bereich des Gläubigerschutzes. Zu einem weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeiten gehört die Insolvenzverwaltung sowohl von Unternehmen als auch von natürlichen Personen.
Folgende Bereiche im Gesellschaftsrecht betreuen wir schwerpunktmäßig:

  • die Gründung von Firmen jeglicher Rechtsform;
  • die Beantragung einer litauischen Steuernummer,
  • Firmenänderungen zu dokumentieren und beim Registerzentrum anmelden,
  • Firmenauflösungen abzuwickeln;
  • Ihre Vertretung bei der Zwangsauflösung der Firma;
  • Kaufverträge für Geschäftsanteile zu fertigen und die Änderung beim Gericht zu melden,
  • Firmenkauf, -übernahme, -fusion.
  • Unternehmensberatung
  • Insolvenzverwaltung.