GRUNDSTÜCKSRECHT&IMMOBILIENRECHT

In Litauen gibt es viele Gesetze, die den Erwerb bzw. Verkauf von Immobilien regeln. Wenn nicht in Paragraphen gesprochen, dann bleibt nur folgendes zu berichten:

Die ,,schlechte“ Nachricht zuerst:

Der Erwerb von den ,,landwirtschaftlichen“ Grundstücken ist in Litauen nach wie vor etwas kompliziert.

Wenn Sie nicht zufällig seit mindestens drei jahren in Litauen als Landwirt tätig sind, dann dürfen Sie keine Immobilie größer als 10 Hektar erwerben. Dies gilt auch nicht, wenn Sie die Bauten kaufen, und der zu erwerbende Grundstück dient lediglich dem ordnungsgemäßen Betrieb der darauf stehenden Bauten. Ob der Grundstück als ,,landwirtschaftlich“ oder als ,,nicht landwirtschaftlich“ eingeordnet worden ist, ist aus dem aktuellem Grundbuchauszug zu entscheiden.

Die ,,gute Nachricht:

Alle anderen Grundstücke sowie alle anderen Gegenstände (z.B. Naugrundstücke, Wohnhäuser, Ferienhäuser, Hotels, Pensionen, Wohnungen u.s.w.) dürfen Sie prinzipiell ohne Einschränkungen erwerben.

Wie geht’s?

Es ist ein schriflicher Vertrag erforderlich, der auch unbedingt von einem Notar beglaubigt werden muß. Im Vertrag werden wird alles sehr detailliert geregelt. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages, der Zahlung des Kaufpreises und der notariellen Beglaubigung muß alles noch im Registerzentrum (eine staatliche Gesellschaft) eingetragen werden. Das ist in Litauen nach wie vor die Pflicht des Käufers.

Dabei sind die natürlich die entstehende und staatliche Kosten zu beachten:

– bei dem Notar sind es im Fall des Kaufvertrages 0, 45 % vom Wert des Kaufpreises, nicht weniger aber als 100 Lt. (28, 96 Eur) und nicht mehr als 20000 Lt. (5792, 40 Eur).

– bei der staatlichen Gesellschaft Registerzentrum unterscheiden sich die Kosten der Eintragunf je nach dem Kaufpreis. Die Kosten der Registrierung sind von 20 Lt. (5, 79 Eur) bis 1000 Lt. (289, 62 Eur) für eine natürliche Person und von 80 Lt. (23, 17 Eur) bis 5000 Lt. (1448, 10 Eur) für eine juristische Person.

Es ist zu beachten, daß wee Sie die Immobilien erworben haben, dann ist die Immobiliensteuer einaml jährlich zu zahlen (von 0,3 bis 3% des Vermögenswertes).

Worauf man achten sollte:

Wir machen immer die schriftliche Übersetzung des Kaufvertrages in Ihre Muttersprache (es ist zu beraten auch in dem Fall, wenn Sie litauisch gut verstehen oder auch sprechen).

Es ist zu sagen – wenn es auch etwas teuerer wird – daß gut deutsch sprechender Anwalt ist immer billiger und besser, als es typischer Dolmetscher in Litauen sein kann. Die Dolmetscher kennen sich nicht immer in juristischen Sachen aus, dann wird oft nicht gut übersetzt und – es ist unbedingt zu sagen – die haften für nichts!