FAMILIENRECHT

Sie haben eine Litauerin vor Jahren geheiratet, möchten sich aber scheiden lassen?

                      Es gibt vermutlich niemanden, der heiratet und plant, sich wieder scheiden zu lassen. Auch die Möglichkeit einer späteren Scheidung wird von den Wenigsten überhaupt in Betracht gezogen. Die Wahrheit sieht aber anders aus: In Litauen wird jede dritte Ehe wieder geschieden. Neben der emotionalen Krise müssen sich Betroffene mit teils gravierenden wirtschaftlichen Konsequenzen auseinandersetzen. Wir wissen aus Erfahrung, dass Ehe- und Familienstreitigkeiten schnell existenzielle Fragen aufwerfen können.

                      Wir beraten Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten nicht nur mit unserer umfangreichen rechtlichen und wirtschaftlichen Expertise in der litauischen Rechtsprechung, sondern auch mit der nötigen Sensibilität für den persönlichen Einschnitt. Oberstes Anliegen ist uns eine professionelle und sachliche Handhabung Ihrer Interessen. Selbstverständlich werden Ihre Anliegen von uns absolut diskret behandelt.

Oft kann eine rechtzeitige anwaltliche Beratung ein aufwendiges Gerichtsverfahren vermeiden. Eine Vereinbarung für eine einvernehmliche Scheidung kann sämtliche Fragestellungen umfassend klären: ob Unterhalts- oder Pensionsregelungen, Fragen des Sorge- oder Besuchsrechts, Aufteilung von Vermögen und Schulden oder auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Aus unserer Erfahrung wissen wir: Für die Vielzahl der Probleme gibt es eine jeweils geeignete Lösung.

                      Auch wenn Sie nicht in Litauen, sondern in Deutschland wohnen, können Sie sich in Litauen scheiden lassen. Außerdem – die Scheidung in Litauen hat viele Vorteile im Vergleich mit der typisch ,,deutschen“ Scheidung. Sprechen Sie mit uns darüber!